Der Essener Sportbund e.V. (ESPO) hat neben seiner Funktion als Dachverband der Essener Sportvereine selbst sehr früh Verantwortung für den Betrieb von Sporteinrichtungen übernommen.

Dieses Engagement, wie auch das vieler Sportvereine und Interessengemeinschaften, hat dazu beigetragen, dass die Stadt Essen erhebliche Einsparungen beim Betrieb der Sporteinrichtungen generieren konnte. Darüber hinaus sind weitestgehend die Schließung von Sporteinrichtungen über dieses Engagement vermieden worden. Überdies hat der ESPO für sich und mit den Essener Vereinen innovative Ideen zu modernen Sportzentren in den Stadtteilen entwickelt.

Mit der stetigen Vergrößerung des Volumens dieser Einrichtungen beschloss der Vorstand des Essener Sportbundes e.V. 2003 den Betrieb dieser Einrichtungen auf eine gemeinnützige Gesellschaft, der Essener Sport-Betriebsgesellschaft mbH (ESBG), zu übertragen, da die umfangreiche Tätigkeit und Verantwortung einem (ehrenamtlichen) Vorstand nach § 26 BGB nicht mehr abverlangt werden kann.

Die ESBG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steruerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Erhalt und Betrieb von Sportstätten insbesondere von Sportbegegnungsstätten und Gesundheitszentren für die Essener Bevölkerung sowie die Sicherstellung eines in quantitativer und qualitativer Hinsicht auskömmlichen Angebots dieser Einrichtungen im Essener Stadtgebiet. Die ESBG kann auch sonstige Einrichtungen der Sportförderung betreiben, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Dabei ist die Gesellschaft in erster Linie selbstlos tätig und ihr wirtschaftliches Handeln ist zielgerichtet auf das Interesse des Gemeinwohls, im Hinblick auf die Sicherstellung eines breiten Angebotes an Sport- und Gesundheitskursen.